Stand: May 2025
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1 Dienstleister
Die Dienstleistungen gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden von der radicant business services ag, UID: CHE-294.098.214, mit der eingetragenen Adresse Birmensdorferstrasse 123, 8003 Zürich, Schweiz, unter der Marke «radicant treuhand» oder «radicant business» erbracht.
Die radicant business services ag kann durch inländische oder ausländische Niederlassungen, Tochtergesellschaften oder verbundene Unternehmen tätig werden.
1.2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das rechtliche Verhältnis zwischen der radicant business services ag («RBS») und ihren Geschäftskunden («Kunde/n») für alle Dienstleistungen, Produkte, Funktionen und Tools (gemeinsam «Dienstleistungen»), die von RBS bereitgestellt werden, einschliesslich der in einzelnen Serviceaufträgen, Angeboten oder Abonnementplänen beschriebenen Dienstleistungen.
Die Dienstleistungen von RBS werden entweder durch direkte Zusammenarbeit mit der radicant business services ag oder über deren cloudbasierte Software-as-a-Service (SaaS)-Plattform erbracht, die über Web- und mobile Anwendungen zugänglich ist (gemeinsam die «Plattform»). Die Plattform ermöglicht den digitalen Zugriff auf verschiedene Dienstleistungen, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Buchhaltung, Lohnabrechnung, Steuerkonformität und Dokumentenmanagement. Kunden können sich entscheiden, RBS direkt zu beauftragen oder auf die Plattform über unterstützte Webbrowser oder kompatible mobile Geräte zuzugreifen.
Ihre Beziehung zu RBS, einschliesslich aller Aktivitäten und Dienstleistungen, unterliegt diesen AGB, der Datenschutzrichtlinie der radicant business services Website und Apps («Datenschutzrichtlinie») sowie anderen Vereinbarungen oder Bedingungen, die für die von Ihnen genutzten Produkte oder Dienstleistungen gelten. Diese Dokumente bilden zusammen die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und RBS.
Durch die Registrierung auf der Plattform oder den Eintritt in eine Geschäftsbeziehung mit RBS auf andere Weise, stimmen Sie diesen AGB zu und akzeptieren sie als rechtlich verbindlich. Etwaige zusätzliche Bedingungen, die für bestimmte Dienstleistungen erforderlich sind, werden Ihnen vor der Nutzung zur Akzeptanz vorgelegt.
1.2.1 Änderungen dieser AGB
RBS ist berechtigt, diese AGB sowie sämtliche anderen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis mit RBS regeln, jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Änderungen werden über die Plattform oder andere geeignete Kanäle mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlichen Widerspruch einlegt, gelten die Änderungen als akzeptiert.
Falls die Änderungen nachteilig für den Kunden sind, kann dieser den Vertrag mit RBS bis spätestens zehn (10) Kalendertage vor Inkrafttreten der Änderungen kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen, insbesondere in Bezug auf bereits laufende Aufträge.
1.3. Vertragspartner und Vertragsschluss
1.3.1. Vertragspartner
Die radicant business services ag, die unter der Marke «radicant treuhand» oder «radicant business» tätig ist, erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage eines vertraglichen Verhältnisses mit dem Kunden. Mit dem Eintritt in eine Geschäftsbeziehung mit RBS bestätigt der Kunde, dass die Personen, die den Vertrag unterzeichnen oder elektronisch akzeptieren, ordnungsgemäss bevollmächtigt sind, im Namen des Kunden zu handeln.
RBS behält sich das Recht vor, vom Vertrag ohne Haftung zurückzutreten, wenn:
1.3.2. Vertragsschluss
Die Darstellung der Dienstleistungen auf der Webseite von RBS oder anderen digitalen Kanälen ist unverbindlich und stellt kein Vertragsangebot dar.
Ein verbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn RBS eine unterzeichnete Auftragsbestätigung (in physischer oder elektronischer Form) ausstellt und/oder die Dienstleistungserbringung durch RBS beginnt.
Der Vertrag besteht aus den folgenden wesentlichen Bestandteilen:
1.4. Gegenstand der Dienstleistungen
Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.
RBS verpflichtet sich, die vertraglichen Arbeiten mit der erforderlichen Sorgfalt auszuführen. Die Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Korrektheit der bereitgestellten Dokumente und Zahlen, insbesondere der Buchführung und der Bilanz, ist nur Teil des Vertrages, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs während der laufenden Arbeiten auf Wunsch des Kunden sind separat vom Kunden zu vergüten. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs erfordern entweder eine schriftliche Bestätigung oder eine Bestätigung in Textform (Brief oder E-Mail) durch RBS.
1.5. Unabhängigkeit und Interessenkonflikte
Der Kunde stellt sicher, dass alles unterlassen wird, was die Unabhängigkeit der Mitarbeitenden von RBS gefährden könnte. Insbesondere darf der Kunde RBS-Mitarbeitenden keine Arbeitsangebote unterbreiten oder sie direkt für Dienstleistungen ausserhalb dieses vertraglichen Verhältnisses engagieren, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von RBS genehmigt.
1.6. Plattform und Benutzerkonten
Um auf die von RBS über seine digitale Plattform bereitgestellten Dienstleistungen zuzugreifen und diese zu nutzen, ist der Kunde verpflichtet, sich über die RBS-Web/-Mobile-App zu registrieren und ein Benutzerkonto zu erstellen. Die Registrierung ist Voraussetzung für die Aufnahme einer Geschäftsbeziehung mit RBS über seine Plattform. Eine Registrierung ist auch dann erforderlich, wenn RBS Dienstleistungen für den Kunden ausserhalb der Plattform erbringt, um einen effizienten Informationsaustausch sicher zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemässe Angaben zu seinen persönlichen bzw. geschäftlichen Daten zu machen und jegliche Zugangsdaten geheim zu halten sowie nicht für Dritte zugänglich zu machen. Mit der Erstellung des Benutzerkontos bestätigt die Person, die den Kunden vertritt, dass sie zur Eröffnung eines Benutzerkontos im Namen des Kunden berechtigt ist. RBS behält sich das Recht vor, ein Benutzerkonto jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu löschen oder den Zugang zum Benutzerkonto zu sperren.
Der Kunde ist verpflichtet, RBS unverzüglich zu kontaktieren und zu informieren, wenn er davon ausgeht, dass sein Benutzerkonto von Dritten missbraucht wird oder wurde. Der Kunde ist grundsätzlich verantwortlich für alle Abonnemente oder Verträge («Abonnemente» oder «Verträge»), die unter Verwendung seines Benutzerkontos vorgenommen werden. Der Kunde haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass er RBS unverzüglich und im Voraus informiert hat und keine Sorgfaltspflichtverletzung im Umgang mit seinem Benutzerkonto begangen hat. RBS speichert die Daten zu Abonnementen und Aufträgen. Der Kunde kann die Abonnemente und Vertragsdaten im Benutzerkonto einsehen.
2. Umfang, Ausführung und Änderung der Dienstleistungen
2.1. Überblick
RBS bietet verschiedene professionelle und technologiegestützte Dienstleistungen unter der Marke «radicant treuhand» und «radicant business» an. Diese Dienstleistungen können digital über die Plattform oder durch direkte Kundeninteraktion erbracht werden. Der Umfang, Inhalt und das Bereitstellungsformat der Dienstleistungen werden individuell für jeden Kunden basierend auf spezifischen Servicevereinbarungen festgelegt.
RBS bietet die folgenden Dienstleistungskategorien an:
Die detaillierten Dienstleistungen werden in einem Anhang zu dem jeweils gültigen Dienstleistungsvertrag beschrieben. RBS behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistungen jederzeit zu ändern. Anpassungen werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen. Anpassungen werden in angemessener Weise kommuniziert.
2.2. Serviceverträge
Die Dienstleistungen können einmalig, periodisch oder kontinuierlich erbracht werden, wie in den einzelnen Servicevereinbarungen festgelegt.
Alle Liefergegenstände oder Dokumente, die aus diesen Dienstleistungen resultieren, bleiben geistiges Eigentum von RBS, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.
2.3. Einbeziehung Dritter
RBS kann die Erbringung von Dienstleistungen an eigene Mitarbeiter, verbundene Unternehmen oder entsprechend qualifizierte Dritte delegieren, vorausgesetzt, dass die Vertraulichkeit des Kunden und die branchenüblichen Dienstleistungsstandards gewahrt bleiben.
In der Regel führt RBS die Aufträge durch eigene Mitarbeiter aus. Sollte RBS es jedoch für notwendig oder nützlich erachten, können externe Spezialisten, Experten oder andere Hilfspersonen zur Erfüllung des Auftrags hinzugezogen werden. In solchen Fällen bleibt RBS für die ordnungsgemässe Ausführung der Dienstleistungen gemäss der Vereinbarung verantwortlich.
Wenn ein Dritter auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden oder im Interesse des Kunden engagiert wird, beschränkt sich die Haftung von RBS auf die sorgfältige Auswahl, Anweisung und Überwachung des Dritten.
2.4. Fristen
Fristen und Zeitangaben sind für RBS nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Bestätigungen erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt. Wenn RBS die ihr übertragenen Arbeiten aufgrund von Mängeln, für die RBS verantwortlich ist, nicht innerhalb der vereinbarten Zeit ausführen kann, gewährt der Kunde RBS eine angemessene Nachfrist zur Vertragserfüllung.
2.5. Mitwirkungspflicht des Kunden
Der Kunde stellt RBS ohne besondere Aufforderung alle für die ordnungsgemässe Ausführung der vertraglichen Dienstleistungen notwendigen Dokumente, Informationen und Erklärungen rechtzeitig zur Verfügung. Diese Verpflichtung umfasst auch die Information von RBS über alle Tatsachen, Entwicklungen oder Umstände – ob vorab bekannt oder während der Zusammenarbeit aufgetreten – die für die Erbringung der Dienstleistungen relevant sein könnten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen, die erforderlich sind, damit RBS seine Verpflichtungen erfüllen kann. Insbesondere muss der Kunde RBS unverzüglich über Drittparteirechte, besondere technische Anforderungen oder behördliche Vorschriften informieren, die für den Kunden gelten und die Erbringung der Dienstleistung beeinträchtigen könnten.
Im Rahmen der Dienstleistungserbringung kann RBS als Vertreter des Kunden tätig werden. Zu diesem Zweck erteilt der Kunde eine separate schriftliche Vollmacht.
Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, ist RBS berechtigt, den Beginn oder die Fortsetzung der Dienstleistungen auszusetzen oder zu verzögern, unabhängig von vereinbarten Fristen oder Zeitrahmen.
Darüber hinaus kann RBS die Erbringung der Dienstleistung verschieben oder einstellen, bis eine vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
2.6. Annahmeverzug und unzureichende Mitwirkung
Wurde die Herstellung eines bestimmten Arbeitsergebnisses schriftlich vereinbart und kommt der Kunde oder ein von ihm beauftragter Dritter in Verzug mit der Annahme der von RBS angebotenen Leistung oder versäumt die erforderliche Mitwirkung oder handelt in anderer Weise nicht mit der gebotenen Sorgfalt, ist RBS berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.
Davon unberührt bleibt das Recht der RBS, Ersatz für zusätzliche Aufwendungen zu verlangen, die durch die Verzögerung oder das Versäumnis der Mitwirkung des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten entstanden sind, oder für daraus resultierende Schäden. Insbesondere stellt der Kunde RBS von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.
3. Nutzung der Plattform und digitalen Dienstleistungen
3.1. Servicemodelle und Plattformfunktionen
Wie in Abschnitt 2 (Umfang, Ausführung und Änderung der Dienstleistungen) dargelegt, bietet RBS verschiedene professionelle Treuhand- und Geschäftsdienstleistungen für seine Kunden an. Die spezifischen verfügbaren Dienstleistungen hängen vom gewählten Abonnementplan ab und können in einer der folgenden Formen erbracht werden:
3.2. Plattformbasierte Funktionen
Neben den oben genannten Dienstleistungen können die Services auch den Zugang zu digitalen Tools wie Dokumentenmanagement, Workflow-Automatisierung, Kommunikationsfunktionen und Software-Integrationen umfassen, die darauf abzielen, die Betriebseffizienz zu verbessern.
DocuBox ist eine digitale Dokumentenspeicherlösung von RBS, die in die Plattform integriert ist. Sie ermöglicht es den Kunden:
Für Kunden, die expert-managed Services nutzen, ist die Einrichtung eines Zugangs zur Plattform zwingend. Die Korrespondenz und die Bereitstsellung von Dokumenten findet über DocuBox statt.
3.3. Verfügbarkeit und Änderungen
Die Verfügbarkeit, der Umfang und die Dauer spezifischer Dienstleistungen können je nach gewähltem Servicepaket oder den Bedingungen des individuellen Servicevertrags mit RBS variieren. Die Servicebereitstellung wird durch verschiedene Kanäle unterstützt und erleichtert, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die RBS-Plattform, E-Mail, schriftliche Korrespondenz oder andere geeignete Kommunikationsmittel, die es ermöglichen, Daten zu verwalten und relevante Berichte und Dokumente abzurufen.
Eine Liste der verfügbaren Dienstleistungen und anwendbaren Stundensätze wird als Anlage zu der Servicevereinbarung zur Verfügung gestellt und ist integraler Bestandteil der ServicevereinbarungRBS behält sich das Recht vor, seine Dienstleistungen und Preise jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren.
3.4. Verwaltung der Plattform
RBS stellt seine Dienstleistungen über eine digitale Plattform zur Verfügung, die über bestimmte Webportale und mobile Anwendungen zugänglich ist. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass der Zugang zur Plattform auf ordnungsgemäss autorisierte Nutzer innerhalb seiner Organisation beschränkt ist.
RBS behält sich das Recht vor, jederzeit aus Sicherheits-, Wartungs- oder betrieblichen Gründen den Zugang zu bestimmten Funktionen der Plattform zu aktualisieren, zu ändern oder einzuschränken. RBS wird den Kunden im Voraus über wesentliche Änderungen informieren, sofern dies in angemessenem Umfang möglich ist.
Der Kunde ist für das rechtzeitige Hochladen, die Richtigkeit und Vollständigkeit der über die Plattform eingereichten Daten und Dokumente verantwortlich. RBS haftet nicht für Folgen, die sich aus unvollständigen oder verspäteten Informationen ergeben, die über die Plattform bereitgestellt werden.
Der Kunde erkennt an, dass die Nutzung der Plattform den geltenden Nutzungsbedingungen, Datenschutzrichtlinien und dienstspezifischen Dokumentationen unterliegt, die regelmässig aktualisiert werden können.
3.5. Kommunikation und elektronische Signaturen
3.6. Nutzungsbedingungen für die SaaS-Plattform
RBS stellt seinen Kunden Zugang zu der RBS-Software-as-a-Service (SaaS)-Lösung («RBS-SaaS-Lösung») zur Verfügung. Die RBS-SaaS-Lösung und der zugehörige Cloud-Speicher über das Internet zur Nutzung bereitgestellt und unterliegen den folgenden Bestimmungen:
4. Gebühren, Rechnungsstellung und Zahlungen
4.1. Gebührenstruktur und Stundensätze
Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, werden die Gebühren für die von RBS erbrachten Dienstleistungen auf Basis der tatsächlich aufgewendeten Zeit und der geltenden Stundensätze der beteiligten RBS-Teammitglieder berechnet. Die geltenden Sätze richten sich nach der Erfahrung, Funktion und Seniorität des für die Dienstleistung zuständigen Personals.
Die geltenden Stundensätze sind auf Anfrage erhältlich und können jederzeit angepasst werden, insbesondere als Reaktion auf Inflation oder Änderungen in der Komplexität der Dienstleistungen. RBS wird den Kunden mindestens einen Monat im Voraus über etwaige Anpassungen informieren.
4.2. Festpreisvereinbarungen und Anpassungen
Wird für bestimmte Dienstleistungen eine Festpreisvereinbarung getroffen, deckt diese nur den vereinbarten Arbeitsumfang ab. RBS kann den Festpreis auf Angemessenheit überprüfen, wenn der Kunde zusätzliche Dienstleistungen anfordert oder sich die zugrunde liegenden Annahmen erheblich ändern. In solchen Fällen behält sich RBS das Recht vor, die Gebühr entsprechend anzupassen, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Mitteilung an den Kunden.
4.3. Kostenvorschüsse und Zwischenrechnungen
RBS ist berechtigt, vom Kunden Vorauszahlungen zu verlangen, bevor mit der Leistungserbringung begonnen oder die Dienstleistung fortgesetzt wird. Vorauszahlungen stellen keinen endgültigen Kostenansatz dar, sondern sichern lediglich laufende oder zukünftige Aufträge.
RBS kann jederzeit Zwischenrechnungen für bereits erbrachte Dienstleistungen erstellen. Diese spiegeln entweder die vereinbarten Festpreis-Meilensteine oder die bis zu diesem Punkt geleisteten Stunden wieder.
4.4. Kosten von Drittparteien
Der Kunde trägt alle Ausgaben und Kosten, die RBS bei der Ausführung der Dienstleistungen entstehen, einschliesslich der Kosten für Drittanbieterdienste (z. B. externe Berater, Übersetzer, Kuriere, Reisekosten). Wo möglich, werden solche Ausgaben vom Kunden im Voraus genehmigt. RBS kann diese Kosten separat in Rechnung stellen und/oder sie in der regulären Service-Rechnung einbeziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, Drittanbieter-Rechnungen direkt zu begleichen, wenn Dienstleistungen im Namen oder Interesse des Kunden beauftragt werden. RBS wird von jeglicher Haftung für solche Verpflichtungen freigestellt.
4.5. Zahlungsbedingungen und Währung
Sofern auf der Rechnung oder schriftlich nichts anderes angegeben ist, sind alle Rechnungen innerhalb von zwanzig (20) Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Zahlung ist in Schweizer Franken (CHF) zu leisten.
RBS ist berechtigt, die Leistungserbringung im Falle einer verspäteten Zahlung oder unbezahlter Vorauszahlungen auszusetzen. Wiederholte oder erhebliche Zahlungsverzögerungen können zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen führen.
4.6. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge basieren auf Schätzungen des Umfangs der notwendigen Aktivitäten und werden auf Grundlage der vom Kunden bereitgestellten Daten erstellt. Kostenvoranschläge sind nicht verbindlich für die endgültige Berechnung der Gebühr.
4.7. Verspätetet Zahlungen
Im Falle verspäteter Zahlung behält sich RBS das Recht vor Zinsen gemäss OR geltend zu machen.
5. Geistiges Eigentum und Arbeitsergebnisse
5.1. Eigentum und Nutzung von Arbeitsergebnissen
Alle Urheberrechte und anderen geistigen oder gewerblichen Schutzrechte im Zusammenhang mit Arbeitsergebnissen, Dokumenten, Auswertungen, Know-how und Software, die von RBS erstellt oder bereitgestellt werden, bleiben alleiniges Eigentum von RBS.
Dem Kunden wird ein nicht exklusives, nicht übertragbares und dauerhaftes Nutzungsrecht ausschliesslich für die Zwecke der Servicevereinbarung gewährt. Dies umfasst das Recht, die Arbeitsergebnisse im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit den Anteilseignern, Gläubigern oder internen Interessengruppen zur Verfügung zu stellen.
Jede Erweiterung der Nutzungsrechte auf Dritte – einschliesslich verbundener Unternehmen – erfordert die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von RBS. Die Arbeitsergebnisse oder Teile davon dürfen ohne diese Zustimmung nicht geändert, veröffentlicht, reproduziert, verteilt oder anderweitig offengelegt werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart.
RBS behält sich das uneingeschränkte Recht vor, alle während der Ausführung des Vertrags erworbenen oder angewendeten Ideen, Methoden, Techniken, Konzepte und allgemeines Know-how für andere berufliche Zwecke zu verwenden, wobei die Vertraulichkeit der sensiblen Daten und Dokumente des Kunden gewahrt bleibt.
Wenn Dritte Ansprüche gegen RBS wegen angeblicher Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten im Zusammenhang mit den erbrachten Dienstleistungen geltend machen, kann RBS das Nutzungsrecht des Kunden ohne Vorankündigung kündigen. In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung bereits gezahlter Vergütungen für die betroffene Dienstleistung. Eine weitere Haftung von RBS ist ausgeschlossen, vorbehaltlich der in Artikel 15 definierten Einschränkungen.
Sofern nicht anders vereinbart, bleiben formale Anforderungen für die Übertragung oder Lizenzierung von geistigen Eigentumsrechten vorbehalten, und die Rechte Dritter bleiben unberührt.
5.2. Offenlegung und Nutzung durch den Kunden
Die Offenlegung von RBS' professionellen Stellungnahmen, Berichten oder anderen schriftlichen Arbeitsergebnissen an Dritte erfordert die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von RBS, es sei denn, eine solche Offenlegung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragszwecks (z. B. Steuererklärungen, Prüfungsdokumentation).
Die Nutzung der vertraglichen Beziehung oder der Arbeitsergebnisse von RBS zu Werbezwecken oder öffentlichen Verweisen (z. B. die Nennung von RBS in Marketingmaterialien oder auf Websites) erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung. Der Kunde stimmt jedoch zu, dass RBS den Namen des Kunden als Referenzkunde anführen darf, es sei denn, der Kunde widerspricht ausdrücklich schriftlich.
5.3. Bindende Wirkung von Arbeitsergebnissen
Berichte, Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen etc., die von RBS erstellt werden, sind nur nach ihrer rechtlich gültigen handschriftlichen oder elektronischen Unterschrift durch RBS verbindlich. Im Falle anderer Arbeitsergebnisse wird RBS deren Verbindlichkeit in einer vergleichbaren Weise in einem entsprechenden Schlussbrief festhalten. Entwürfe, Zwischenresultate oder mündliche Informationen können Abweichungen vom unterzeichneten Arbeitsergebnis enthalten und sind daher immer unverbindlich.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
RBS ist verpflichtet, über alle nicht öffentlichen Informationen und Daten, die vom Kunden im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen erhalten werden, Stillschweigen zu bewahren. Dies umfasst geschäftliche, betriebliche, technische und persönliche Informationen, die den Kunden, seine Mitarbeiter und seine Kunden betreffen. Vertrauliche Informationen dürfen nur offengelegt werden, wenn:
RBS kann Dritte in die Serviceerbringung einbeziehen, sofern diese einer angemessenen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen. Informationen können auch an Rechtsberater, Versicherer oder für Qualitätskontrollen und Risikomanagementzwecke weitergegeben werden, sofern dies relevant und gerechtfertigt ist.
Der Kunde ermächtigt RBS, personenbezogene Daten ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung und gemäss den Anweisungen des Kunden zu verarbeiten. RBS trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um die Datensicherheit zu gewährleisten, einschliesslich Zugangskontrollen, Backup-Verfahren und Meldeprotokollen für Sicherheitsverletzungen. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, RBS über erforderliche Änderungen der Verarbeitungsanweisungen zu informieren.
RBS kann personenbezogene Daten ausserhalb der Schweiz verarbeiten, sofern diese Verarbeitung den Schweizer Datenschutzbestimmungen entspricht. Übertragungen an Dritte oder internationale Empfänger erfolgen nur in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen.
Auf Anfrage oder bei Beendigung werden vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten gelöscht oder zurückgegeben, vorbehaltlich der geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und Backup-Verpflichtungen.
Für detaillierte Informationen darüber, wie RBS personenbezogene Daten verarbeitet und den Datenschutz gewährleistet, verweisen wir auf die Datenschutzrichtlinie.
7. Speicherung und Archivierung von Dokumenten
RBS speichert in der Regel keine Referenzdateien, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder vertraglich vereinbart. Wenn Dateien aufbewahrt werden, gelten die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Diese Aufbewahrungspflicht erlischt, wenn RBS die Referenzdateien an den Kunden zurückgegeben hat oder den Kunden schriftlich aufgefordert hat, diese abzuholen, und der Kunde dieser Aufforderung innerhalb von drei (3) Monaten nach Erhalt der Anfrage nicht nachkommt.
Referenzdateien umfassen alle Dokumente, die vom Kunden oder in seinem Auftrag im Zusammenhang mit den beruflichen Tätigkeiten von RBS erhalten wurden.
Die Archivierung von Daten und Dokumenten in elektronischer Form erfolgt gemäss hohen Standards der Datensicherheit und der geltenden Datenschutzgesetze. Die Archivierung umfasst eine sichere Speicherung, regelmässige Backups und—wenn erforderlich—eine sichere Löschung nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. RBS verpflichtet sich, alle übermittelten Daten und Dokumente vertraulich zu behandeln und diese ausschliesslich gemäss den geltenden gesetzlichen Anforderungen zu verwenden.
8. Mängel, Gewährleistung und Haftung
8.1. Gewährleistung
RBS gewährleistet, dass ihre Dienstleistungen mit der erforderlichen Sorgfalt, in Übereinstimmung mit den beruflichen Standards und gemäss den vertraglich vereinbarten Bedingungen erbracht werden. Wenn ein bestimmtes Arbeitsergebnis ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde innerhalb der Gewährleistungsfrist die Behebung von wesentlichen Mängeln verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem Datum der Lieferung des endgültigen schriftlichen Arbeitsergebnisses, es sei denn, es gilt eine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist. Eine weitergehende Gewährleistung, insbesondere für ununterbrochene Verfügbarkeit oder fehlerfreien Betrieb von Software oder digitalen Dienstleistungen, ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
8.2. Prüfpflicht und Mängelanzeige
Der Kunde hat alle Arbeitsergebnisse und Lieferungen sofort nach Erhalt zu überprüfen und RBS schriftlich über offensichtliche Mängel innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen zu informieren. Versteckte Mängel müssen sofort nach Entdeckung gemeldet werden.
Eine verspätete Mängelanzeige gilt als Anerkennung des Arbeitsergebnisses und als Verzicht auf Gewährleistungsansprüche im Zusammenhang mit dem Mangel.
8.3. Mängelbehebung
Im Falle einer gültigen und rechtzeitigen Mängelanzeige kann RBS nach eigenem Ermessen:
Nur wenn die Mängelbehebung fehlschlägt, kann der Kunde eine Preisreduktion verlangen oder in Ausnahmefällen den Vertrag kündigen. Ansprüche auf Erstattung der internen Ausgaben des Kunden für die Mängelbehebung oder Drittkosten sind ausgeschlossen, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben.
8.4. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, haftet RBS nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliche Handlungen oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, Folgeschäden, Datenverlust, entgangenen Gewinn oder nicht realisierte Einsparungen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Haftung von RBS für Drittanbieterdienste ist auf die sorgfältige Auswahl, Anleitung und Überwachung des Dritten begrenzt, es sei denn, der Dritte handelt im Auftrag von oder unter der Kontrolle von RBS.
Die gleichen Einschränkungen gelten für die Mitarbeiter, Beauftragten und Tochtergesellschaften von RBS. In keinem Fall übersteigt die Gesamthaftung von RBS den Gesamtbetrag der vom Kunden für die betreffende Dienstleistung gezahlten Gebühren.
8.5. Höhere Gewalt und Ausschlüsse
RBS haftet nicht für Schäden oder Nichtleistung, die durch Ereignisse ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf:
In solchen Fällen kann RBS die Erbringung von Dienstleistungen aussetzen oder Fristen ohne Haftung verlängern. Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als dreissig (30) Tage anhält, kann jede Partei den betroffenen Teil des Vertrags ohne weitere Verpflichtungen kündigen.
9. Berichterstattung und mündliche Informationen
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, werden alle Ergebnisse der von RBS erbrachten Dienstleistungen (wie Berichte, Gutachten oder Analysen) in schriftlicher Form bereitgestellt, wobei nur die schriftliche Version als verbindlich gilt.
Mündliche Aussagen oder Informationen, die von RBS-Mitarbeitern ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs gegeben werden, sind unverbindlich und stellen keine formellen Arbeitsergebnisse dar, es sei denn, sie werden später schriftlich bestätigt.
10. Erfüllungsort
RBS kann ihre Dienstleistungen mit eigenen Systemen und digitalen Plattformen erbringen, einschliesslich der Nutzung von Drittanbieterdatenverarbeitern, wenn dies angemessen ist. Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht ausdrücklich anders angegeben, ist RBS nicht verpflichtet, die sachliche Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Informationen, Dokumente oder Anweisungen zu überprüfen. RBS kann davon ausgehen, dass alle solchen Materialien korrekt, vollständig und rechtlich bindend sind.
Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, behält sich RBS das Recht vor, dem Kunden alle zusätzlichen Kosten oder Schäden, die durch dieses Versäumnis entstehen, in Rechnung zu stellen.
11. Kündigung und Änderungen
11.1. Kündigung des Vertragsverhältnisses
Das Vertragsverhältnis zwischen RBS und dem Kunden kann gemäss den Kündigungsbestimmungen des jeweiligen Servicevertrags.
Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, kann jede Partei den Vertrag über laufende Dienstleistungen mit einer Frist von dreissig (30) Kalendertagen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.
Fehlt eine feste Laufzeit oder Mindestdauer, kann der Vertrag gemäss Art. 404 des schweizerischen Obligationenrechts (OR) jederzeit unter Berücksichtigung von Treu und Glauben und der Verhältnismässigkeit gekündigt werden.
Bei Beendigung werden alle ausstehenden Gebühren für erbrachte Dienstleistungen sofort fällig. Alle Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen, Plattformzugriff und SaaS-Funktionen, die im Rahmen des Vertrags gewährt wurden, erlöschen mit dem Wirksamwerden der Kündigung.
11.2. Besondere Kündigungsrechte
RBS kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne Haftung kündigen, wenn:
Bereits geleistete Vorauszahlungen werden von RBS in dem Umfang einbehalten, in dem entsprechende Dienstleistungen erbracht oder Verluste entstanden sind.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder anderer Bedingungen, die das vertragliche Verhältnis zwischen dem Kunden und RBS regeln, ungültig, unvollständig oder nichtig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen/nichtigen Bestimmung tritt eine Regelung in Kraft, die dem Zweck der ungültigen/nichtigen Bestimmung am nächsten kommt.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Alle Vereinbarungen und Dokumente, die das vertragliches Verhältnis mit RBS regeln, unterliegen ausschliesslich den materiellen Gesetzen der Schweiz, unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und anderer Kollisionsnormen.
Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder anderen Dokumenten, die das vertragliche Verhältnis mit RBS regeln, entstehen, unterliegen der ausschliesslichen Zuständigkeit der zuständigen Gerichte der Stadt Zürich, Schweiz, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes vorsehen.